Pro­ben­trans­port pro­zess­op­ti­miert: DEBAMED® Speci-Sorb

DEBAMED Speci-Sorb Abbildung mit Absorber

2023 – das „Jahr der Auto­ma­ti­sie­rung“ im
Pro­ben­trans­port mit der DEBATIN Inno­va­tion
DEBAMED®Speci-Sorb

Bio­lo­gi­sche bzw. medi­zi­ni­sche Pro­ben Ver­pa­ckung, ADR und die sichere Lösung

Der sichere „Pro­ben­trans­port Labor“ – ganz gleich ob dort­hin oder von dort zurück – folgt den engen Vor­schrif­ten der ADR – dem Euro­päi­schen Über­ein­kom­men über die inter­na­tio­nale Beför­de­rung gefähr­li­cher Güter auf der Straße (Accord euro­péen rela­tif au trans­port inter­na­tio­nal des mar­chan­di­ses dan­ge­reu­ses par route). Und wann liegt ein ADR Trans­port vor? Immer dann, wenn es um Gefahr­gü­ter geht, wel­che auf der Strasse trans­por­tiert wer­den.

Und wo Gefah­ren gebannt wer­den müs­sen, bleibt auf­grund von Vor­schrif­ten oft nicht viel Spiel­raum für die Pro­zess­op­ti­mie­rung im Rah­men der medi­zi­ni­schen Ver­pa­ckung für medi­zi­ni­sche Pro­ben, die Teil des Pro­ben­trans­ports ist.

Mit der DEBATIN Inno­va­tion DEBAMED® Speci-Sorb nut­zen Sie die­sen Spiel­raum inner­halb des Logis­tik­pro­zes­ses beim Pro­ben­trans­port opti­mal aus. Eine wesent­li­che Anfor­de­rung im Logis­tik­pro­zess für den Trans­port bio­lo­gi­scher Pro­ben bzw. frei­ge­stell­ter medi­zi­ni­scher Pro­ben unter Beach­tung der Trans­port­vor­schrif­ten der ADR – zum Bei­spiel von der Pra­xis oder dem Kran­ken­haus ins Labor – ist die Aus­stat­tung der Sekun­där­ver­pa­ckung mit einem absor­bie­ren­den Mate­rial für den siche­ren Trans­port oder den Ver­sand. Das gilt übri­gens auch für den Trans­port mit der Post. Und: DEBAMED® Speci-Sorb fügt sich damit in wei­tere Ver­än­de­run­gen in der Labor­welt ein, wie sie z. B. das Order-Entry schafft. Schließ­lich ste­hen alle Zei­chen auf mehr Effi­zi­enz bei den Abläu­fen – auch beim Pro­ben­trans­port.

Sie sehen gerade einen Platz­hal­ter­in­halt von Vimeo. Um auf den eigent­li­chen Inhalt zuzu­grei­fen, kli­cken Sie auf die Schalt­flä­che unten. Bitte beach­ten Sie, dass dabei Daten an Dritt­an­bie­ter wei­ter­ge­ge­ben wer­den.

Mehr Infor­ma­tio­nen

Ohne DEBAMED® Speci-Sorb sah es bis­her so aus:

Einlegen Absorber in Sekundärverpackung DEBAMED Speci-Bag für Probentransport

Mit DEBAMED® Speci-Sorb sieht es JETZT so aus:

DEBAMED Speci-Sorb gefüllt mit Proben für Transport

Wo DEBATIN den Unter­schied bei der Ver­pa­ckung für medi­zi­ni­sche Pro­ben bzw. beim Ver­sand ins Labor (Pro­ben­trans­port) macht?

Pro­ben­trans­port immer sicher: Aus 2 mach 1 beim Ver­pa­cken von Pro­ben!

Die DEBATIN Inno­va­tion: Das absor­bie­rende Mate­rial wird in Form eines Pul­vers direkt auf die Sekun­där­ver­pa­ckung auf­ge­bracht. Die­ses Coa­ting, das wir zum Patent ange­mel­det haben, ist das Ergeb­nis unse­rer Inno­va­ti­ons­ar­beit als Lösungs­an­bie­ter für unsere Kun­den und Part­ner sowie unse­rer über Jahr­zehnte gewach­se­nen Mate­rial-Kennt­nis für den Trans­port bio­lo­gi­scher Pro­ben bzw. medi­zi­ni­scher Pro­ben bzw. den Pro­ben­trans­port ganz all­ge­mein.

Die Vor­teile, die wir dabei für Ihren Pro­ben­trans­port vor­her hin­ein­pa­cken:

  • Sie ste­cken NICHTS rein => Keine manu­elle Kon­fek­tio­nie­rung in Ihrem Labor
  • WIR ste­cken auch nichts rein => Keine manu­elle Kon­fek­tio­nie­rung, die wir Ihnen berech­nen müss­ten
  • Alles Wich­tige für den ADR kon­for­men Pro­ben­trans­port steckt drin und des­halb sind jetzt fol­gende Vor­teile inklu­sive:
  • Mehr Sicher­heit, weil nichts ver­ges­sen wird beim bio­lo­gi­schen bzw. medi­zi­ni­schen Pro­ben­trans­port
  • Mehr Hygiene zum Schutz Ihres Labor Per­so­nals, weil nichts mehr her­aus­fällt
  • Mehr Öko­no­mie, weil ein Arbeits­schritt für den Pro­ben­trans­port ent­fällt
  • Mehr Nach­hal­tig­keit beim Pro­ben­trans­port – Ent­sor­gung der gesam­ten Ver­pa­ckung in den Recy­cling­kreis­lauf
  • Mehr Effi­zi­enz beim Trans­port durch gerin­ge­res Volu­men
  • Mehr Sinn dank Ver­stand. Denn so küm­mern sich Ihre Exper­ten um die wirk­lich wich­ti­gen Dinge in Ihrem Labor bzw. bei der Prä­ana­ly­tik, bei medi­zi­ni­schen Pro­ben  und beim Pro­ben­trans­port

Wir auto­ma­ti­sie­ren einen Teil IHRES Pro­zes­ses für den Pro­ben­trans­port bzw. den Trans­port bio­lo­gi­scher Pro­ben (Trans­port Pro­ben­ent­nah­men)  – und Sie pro­fi­tie­ren gleich auf meh­re­ren Ebe­nen.

Warum wir DEBA­MED® Speci-Sorb für den Pro­ben­trans­port ent­wi­ckelt haben?

Alles, was zum Pro­ben­trans­port aus und zum Labor geleis­tet wer­den muss, ist uns ver­traut – weil es von gro­ßer Bedeu­tung ist, die Ver­pa­ckungs­an­wei­sung P650 wirk­lich zu beach­ten. Des­halb haben wir alles Wis­sens­werte rund um die Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung P650 und  zum Thema “Pro­ben­trans­port Labor” auch schon in eines der meist­ge­le­se­nen White­pa­per zu die­sem Thema gepackt, das Sie hier her­un­ter­la­den kön­nen: https://go.debatin.de/DEBATIN_DEBAMED_Whitepaper_P650_anfordern. Für einen siche­ren Pro­ben­trans­port bzw., den Trans­port von Pro­ben­ent­nah­men im kli­ni­schen All­tag!

Unsere Erfah­run­gen aus der Labor­welt zei­gen uns jedoch: Der Absor­ber ist nicht immer mit dabei, wenn unter Umstän­den infek­tiö­ses Mate­rial in ein Labor trans­por­tiert wird (Trans­port Pro­ben­ent­nahme). Obwohl er bei der kor­rek­ten medi­zi­ni­schen Ver­pa­ckung bzw. dem Pro­ben­trans­port dabei sein MUSS. Das ist vor allen Din­gen des­halb wich­tig, weil (zumin­dest in Deutsch­land) das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz eine Beweis­last­um­kehr vor­sieht, falls es beim Pro­ben­trans­port zu einem Zwi­schen­fall kommt. “Pro­ben­trans­port Labor” ist also eine Auf­gabe, der gebüh­rend Auf­merk­sam­keit gewid­met wer­den sollte.

Whitepaper P650 light

Wel­che Pflicht haben Sie bei einem kenn­zeich­nungs­pflich­ti­gen Pro­ben­trans­port nach der ADR?

Die ADR sieht einen Absor­ber in der Sekun­där­ver­pa­ckung zwin­gend vor. Las­sen Sie den Absor­ber weg (ver­ges­sen oder absicht­lich), sind Sie im Fall der Fälle ver­pflich­tet zu bewei­sen, dass der Ver­sand Ihrer medi­zi­ni­schen Pro­ben „mit ohne“ genauso sicher war wie der mit einem Absor­ber und damit nach Vor­schrift. Ein Risiko, das unnö­tig ist – und das wir mit DEBAMED® Speci-Sorb ganz ein­fach für Sie aus der Welt schaf­fen! Der DEBATIN Leit­satz „Safe. Per­fect. Packed.“ gilt auch für den Trans­port von Pro­ben­ent­nah­men.

Denn:

Das Coa­ting auf der Innen­seite des DEBAMED® Speci-Sorb brin­gen wir maschi­nell auf. Sie müs­sen an kei­nen Absor­ber mehr den­ken und vor allen Din­gen kei­nen Absor­ber mehr sepa­rat beschaf­fen und bei­le­gen. Das ist eine Lösung, die beim Patent­amt ange­mel­det ist, sie ist inno­va­tiv, ver­läss­lich, unkom­pli­ziert, sau­ber, ein­fach und kon­form im Rah­men Ihres Pro­ben­trans­ports! Das ist nicht nur zum Vor­teil Ihrer Mit­ar­bei­ter, son­dern erhöht zum Bei­spiel auch die Sicher­heit der Men­schen im Fahr­dienst für Ihren Pro­ben Trans­port.

Safe. Per­fect. LEGAL. Packed.” Pro­ben­trans­port Labor”, wie er der Kon­for­mi­tät ent­spricht!

Pro­ben­trans­port auf die smarte Tour! 

In Zei­ten aku­ten Per­so­nal­man­gels wol­len wir Sie darin unter­stüt­zen, Ihre Exper­ten im Labor nicht mit Arbei­ten zu blo­ckie­ren, die nicht zu ihren Kern­kom­pe­ten­zen gehö­ren. Da Sicher­heit und Nach­hal­tig­keit jedoch auch im Labor Prio­ri­tät genie­ßen und Ihre Kern­kom­pe­ten­zen berüh­ren, haben wir mit DEBAMED® Speci-Sorb eine smarte Lösung für den Pro­ben­trans­port ent­wi­ckelt. Diese eli­mi­niert unnö­tige Arbeits­schritte und zahlt gleich­zei­tig auf das Nach­hal­tig­keits­konto Ihres Labors ein. Das klappt durch­aus schon beim Trans­port von Pro­ben­ent­nah­men.

Warum DEBA­MED® Speci-Sorb nach­hal­ti­ger ist als der Solo-Absor­ber beim Trans­port einer Pro­ben­ent­nahme

Das Coa­ting in DEBAMED® Speci-Sorb erhebt Ihre Sekun­där­ver­pa­ckung zu einer tech­no­lo­gisch kom­ple­xen Lösung, die auch die Über­füh­rung der Ver­pa­ckung in den Recy­cling-Pro­zess tan­giert. Das bedeu­tet: Die Ver­pa­ckung kann mit­samt des beschich­te­ten Teils in den Recy­cling­kreis­lauf gege­ben wer­den. Dies wurde für DEBAMED® Speci-Sorb durch die Recy­cling-Alli­anz inter­zero via Zer­ti­fi­kat bestä­tigt. Prüf­stan­dard war die Kri­te­rien- und Bewer­tungs­me­tho­dik der bifa Umwelt­in­sti­tuts GmbH, geprüft durch das Fraun­ho­fer-Insti­tut für Ver­fah­rens­tech­nik und Ver­pa­ckung (IVV).

Da wir Poly­ethy­len Low Den­sity (PE-LD) ver­ar­bei­ten, kann vor dem Recy­cling­pro­zess eine Schwimm-Sink-Tren­nung vor­ge­nom­men wer­den. Das PE-LD hat eine nied­ri­gere Dichte als Was­ser, die Absor­ber­schicht weist eine höhere Dichte als Was­ser auf. Die Speci-Sorb-Beschich­tung wird somit ganz ein­fach als Ver­un­rei­ni­gung wäh­rend des dem Recy­clings­pro­zess stets vor­ge­schal­te­ten Was­ser­bads aus­ge­schleust.

Das Prüf­ergeb­nis ergab 2 von 2 Punk­ten hin­sicht­lich Zuor­den­bar­keit zum Erfas­sungs­sys­tem. 6 von 6 Punk­ten hin­sicht­lich Sor­tier­bar­keit der Ver­pa­ckung und 8 von 12 Punk­ten bei der Eig­nung für werk­stoff­li­che Ver­wer­tung.

Ihr Vor­teil: Tüte auf­rei­ßen – fer­tig! Die klein­tei­lige Arbeit mit der Ent­sor­gung des Absor­bers gehört der Ver­gan­gen­heit an! Der Pro­ben­trans­port Labor wird so Teil Ihrer Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie.

DEBAMED Speci-Sorb öffnen nach Probentransport
Verpackungspreis für DEBAMED Speci-Sorb 2023
Worldstar Winner für DEBAMED Speci-Sorb

FAQ zu den The­men Pro­ben­trans­port, Labor,medizinische Pro­ben, medi­zi­ni­sche Ver­pa­ckung, Sekun­där­ver­pa­ckung, Pro­ben­trans­port Labor etc.…..

Wann liegt ein ADR Trans­port vor?

Die ADR gilt inner­halb der Gren­zen der Euro­päi­schen Union immer dann, wenn Gefahr­gut unter­wegs ist. In Deutsch­land über­trägt die Gefahr­gut­ver­ord­nung Straße, Eisen­bahn und Bin­nen­schiff­fahrt (GGV­SEB) – ehe­mals Gefahr­gut­ver­ord­nung Straße (GGVS) – die ADR-Rege­lun­gen auf die natio­nale Ebene. Die GGV­SEB kann online ein­ge­se­hen wer­den.

Die ADR ist ein rela­tiv kom­ple­xes Regel­werk und betrifft fol­gende The­men­fel­der:

  • Klas­si­fi­zie­rung
  • Ver­pa­ckung
  • Kenn­zeich­nung
  • Doku­men­ta­tion von Gefahr­gü­tern

Wich­tig: Wer gegen die Regeln ver­stößt, muss mit einem Buß­geld rech­nen.

Unter Umstän­den trifft dies auch auf den Pro­ben Trans­port in ein Labor zu.

Ver­stoß Buß­geld
Oran­gene Tafel nicht oder nicht sicht­bar ange­bracht 300 €
Oran­gene Tafel nicht rich­tig / nicht rich­tig sicht­bar ange­bracht 100 €
Dich­tig­keit nicht über­prüft 250 €
Schrift­li­che Wei­sung nicht mit­ge­führt / nicht aus­ge­hän­digt (recht­zei­tig) 150 €
Beför­de­rungs­pa­piere nicht mit­ge­führt / nicht aus­ge­hän­digt (recht­zei­tig) 150 €
Beschei­ni­gung über Basis­kurs oder Auf­bau­kurs nicht mit­ge­führt / nicht aus­ge­hän­digt (recht­zei­tig) 500 €
Rauch­ver­bot nicht beach­tet 250 €
Nach dem Ent­la­den nicht gerei­nigt 250 €
An unzu­läss­si­ger Stelle be- oder ent­la­den 100 €

Kate­go­ri­sie­rung anste­ckungs­ge­fähr­li­cher Stoffe:

Anste­ckungs­ge­fähr­li­che Stoffe wer­den beim Trans­port auf­grund ihres Gefähr­dungs­po­ten­zi­als, das im Wesent­li­chen auf der Patho­ge­ni­tät und Infek­tio­si­tät der betref­fen­den Erre­ger beruht, in Kate­go­rien ein­ge­teilt. Eine wei­tere Unter­tei­lung ergibt sich aus der Art des infek­tiö­sen Mate­ri­als. Die medi­zi­ni­schen Unter­su­chungs­ma­te­ria­lien las­sen sich unter­tei­len in:

  • Pati­en­ten­pro­ben
  • Frei­ge­stellte medi­zi­ni­sche Pro­ben
  • Mikro­bio­lo­gi­sche Kul­tu­ren

Andere aus der Sicht des Gesund­heits­we­sens bedeut­same Grup­pen infek­tiö­ser Mate­ria­lien sind medi­zi­ni­sche Abfälle (Krankenhaus‑, Labor- und Pra­xis­ab­fälle) und ggf. auch bio­lo­gi­sche Pro­dukte (Impf­stoffe, Anti­sera, Dia­gnos­tika).

Die sach­ge­rechte Klas­si­fi­zie­rung anste­ckungs­ge­fähr­li­cher Stoffe ist von grund­le­gen­der Bedeu­tung für ihre wei­tere vor­schrif­ten­kon­forme Behand­lung als Gefahr­gut. Aus der im Ergeb­nis der Klas­si­fi­zie­rung ermit­tel­ten UN-Num­mer erge­ben sich die anzu­wen­dende Ver­pa­ckung und alle wei­te­ren beim Trans­port ein­zu­hal­ten­den Vor­schrif­ten.

Was ist die UN 2814?

Die Ver­ein­ten Natio­nen haben in der ADR zwei Unter­ka­te­go­rien geschaf­fen: Kate­go­rie A und Kate­go­rie B. Die UN 2814 (auf Men­schen wir­kend) bzw. UN 2900 (nur auf Tiere wir­kend) sind Unter­ka­te­go­rien von A.

Die UN 2814 tritt dann in Kraft, wenn es um einen anste­ckungs­ge­fähr­li­chen Stoff geht beim Pro­ben­trans­port, der bei einer Expo­si­tion bei sonst gesun­den Men­schen oder Tie­ren eine dau­er­hafte Behin­de­rung oder sogar eine lebens­be­dro­hende oder töd­li­che Krank­heit her­vor­ru­fen kann. Hier greift dann die Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung P 620.

Was ist die UN 3373?

Die Unter­tei­lung der ADR in Kate­go­rie A und Kate­go­rie B sorgt noch für wei­tere Unter-Kate­go­rien (siehe Frage „Was ist die UN 2814?).

Kate­go­rie B ist als UN3373 bekannt und wird beschrie­ben als: „infek­tiö­ser Stoff, der die Kri­te­rien für die Auf­nahme in Kate­go­rie A nicht erfüllt“.

Was ver­steht man unter Pri­mär- und Sekun­där­ver­pa­ckung?

Zur Pri­mär- und Sekun­där­ver­pa­ckung beim Pro­ben Trans­port gehört auch noch die  Außen­ver­pa­ckung. Bei allen Trans­por­ten bio­lo­gi­scher Pro­ben bzw. beim Pro­ben Trans­port zum Labor wer­den alle drei Ver­pa­ckungs­ar­ten benö­tigt.

  • Die Pri­mär­ver­pa­ckung ist ein was­ser­dich­tes Pri­mär­ge­fäß (z. B. Mono­vette)
  • Die Sekun­där­ver­pa­ckung muss was­ser­dicht und aus­lauf­si­cher sein
  • Die Außen­ver­pa­ckung muss aus­rei­chend fest sein (min­des­tens eine Ober­flä­che mit Abmes­sun­gen von 100 × 100 mm)

Die Sekun­där­ver­pa­ckung ist mit geeig­ne­tem Pols­ter­ma­te­rial in die Außen­ver­pa­ckung ein­zu­set­zen. Bei flüs­si­gen Stof­fen muss zusätz­lich zwi­schen Pri­mär- und Sekun­där­ver­pa­ckung aus­rei­chend absor­bie­ren­des Mate­rial ein­ge­setzt wer­den.

Sekun­där­ver­pa­ckun­gen oder Außen­ver­pa­ckung müs­sen starr sein.

Pri­mär oder Sekun­där­ver­pa­ckung müs­sen in der Lage sein, einem Innen­druck von 95kPa ohne Ver­lust von Füll­gut stand­zu­hal­ten.

Wel­che Vor­schrif­ten gel­ten beim Pro­ben Trans­port?

  • ADR
  • IATA
  • RID
  • IMDG

Wel­che Behör­den sind wich­tig beim Pro­ben Trans­port?

  • Robert Koch-Insti­tut (RKI)
  • Fried­rich-Löff­ler-Insti­tut (FLI)
  • Bun­des­an­stalt für Arbeits­schutz und Arbeits­me­di­zin (BAUA)
  • Berufs­ge­nos­sen­schaft

Wel­che Ver­pa­ckungs­vor­ga­ben gibt es für den Pro­ben Trans­port?

  • P 620
  • P 650
  • Rege­lung für frei­ge­stellte medizinische/veterinärmedizinsche Pro­ben im Abschnitt 6.2 der ADR 2023

Wel­che Qua­li­täts­kenn­zeich­nung von Ver­pa­ckun­gen gibt es – gerade für den Pro­ben­trans­port Labor?

  • Bun­des­an­stalt für Mate­ri­al­for­schung und ‑prü­fung (BAM)
  • Bel­gian Pack­a­ging Insti­tut (IBE-BVI)
  • BVT (Bureau de Véri­fi­ca­ti­ons Tech­ni­ques)