2023 – das „Jahr der Automatisierung“ im
Probentransport mit der DEBATIN Innovation DEBAMED®Speci-Sorb
Biologische bzw. medizinische Proben Verpackung, ADR und die sichere Lösung
Der sichere „Probentransport Labor“ – ganz gleich ob dorthin oder von dort zurück – folgt den engen Vorschriften der ADR – dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route). Und wann liegt ein ADR Transport vor? Immer dann, wenn es um Gefahrgüter geht, welche auf der Strasse transportiert werden.
Und wo Gefahren gebannt werden müssen, bleibt aufgrund von Vorschriften oft nicht viel Spielraum für die Prozessoptimierung im Rahmen der medizinischen Verpackung für medizinische Proben, die Teil des Probentransports ist.
Mit der DEBATIN Innovation DEBAMED® Speci-Sorb nutzen Sie diesen Spielraum innerhalb des Logistikprozesses beim Probentransport optimal aus. Eine wesentliche Anforderung im Logistikprozess für den Transport biologischer Proben bzw. freigestellter medizinischer Proben unter Beachtung der Transportvorschriften der ADR – zum Beispiel von der Praxis oder dem Krankenhaus ins Labor – ist die Ausstattung der Sekundärverpackung mit einem absorbierenden Material für den sicheren Transport oder den Versand. Das gilt übrigens auch für den Transport mit der Post. Und: DEBAMED® Speci-Sorb fügt sich damit in weitere Veränderungen in der Laborwelt ein, wie sie z. B. das Order-Entry schafft. Schließlich stehen alle Zeichen auf mehr Effizienz bei den Abläufen – auch beim Probentransport.
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Mehr InformationenOhne DEBAMED® Speci-Sorb sah es bisher so aus:
Mit DEBAMED® Speci-Sorb sieht es JETZT so aus:
Wo DEBATIN den Unterschied bei der Verpackung für medizinische Proben bzw. beim Versand ins Labor (Probentransport) macht?
Probentransport immer sicher: Aus 2 mach 1 beim Verpacken von Proben!
Die DEBATIN Innovation: Das absorbierende Material wird in Form eines Pulvers direkt auf die Sekundärverpackung aufgebracht. Dieses Coating, das wir zum Patent angemeldet haben, ist das Ergebnis unserer Innovationsarbeit als Lösungsanbieter für unsere Kunden und Partner sowie unserer über Jahrzehnte gewachsenen Material-Kenntnis für den Transport biologischer Proben bzw. medizinischer Proben bzw. den Probentransport ganz allgemein.
Die Vorteile, die wir dabei für Ihren Probentransport vorher hineinpacken:
- Sie stecken NICHTS rein => Keine manuelle Konfektionierung in Ihrem Labor
- WIR stecken auch nichts rein => Keine manuelle Konfektionierung, die wir Ihnen berechnen müssten
- Alles Wichtige für den ADR konformen Probentransport steckt drin und deshalb sind jetzt folgende Vorteile inklusive:
- Mehr Sicherheit, weil nichts vergessen wird beim biologischen bzw. medizinischen Probentransport
- Mehr Hygiene zum Schutz Ihres Labor Personals, weil nichts mehr herausfällt
- Mehr Ökonomie, weil ein Arbeitsschritt für den Probentransport entfällt
- Mehr Nachhaltigkeit beim Probentransport – Entsorgung der gesamten Verpackung in den Recyclingkreislauf
- Mehr Effizienz beim Transport durch geringeres Volumen
- Mehr Sinn dank Verstand. Denn so kümmern sich Ihre Experten um die wirklich wichtigen Dinge in Ihrem Labor bzw. bei der Präanalytik, bei medizinischen Proben und beim Probentransport
Warum wir DEBAMED® Speci-Sorb für den Probentransport entwickelt haben?
Alles, was zum Probentransport aus und zum Labor geleistet werden muss, ist uns vertraut – weil es von großer Bedeutung ist, die Verpackungsanweisung P650 wirklich zu beachten. Deshalb haben wir alles Wissenswerte rund um die Verpackungsverordnung P650 und zum Thema “Probentransport Labor” auch schon in eines der meistgelesenen Whitepaper zu diesem Thema gepackt, das Sie hier herunterladen können: https://go.debatin.de/DEBATIN_DEBAMED_Whitepaper_P650_anfordern. Für einen sicheren Probentransport bzw., den Transport von Probenentnahmen im klinischen Alltag!
Unsere Erfahrungen aus der Laborwelt zeigen uns jedoch: Der Absorber ist nicht immer mit dabei, wenn unter Umständen infektiöses Material in ein Labor transportiert wird (Transport Probenentnahme). Obwohl er bei der korrekten medizinischen Verpackung bzw. dem Probentransport dabei sein MUSS. Das ist vor allen Dingen deshalb wichtig, weil (zumindest in Deutschland) das Infektionsschutzgesetz eine Beweislastumkehr vorsieht, falls es beim Probentransport zu einem Zwischenfall kommt. “Probentransport Labor” ist also eine Aufgabe, der gebührend Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte.
Welche Pflicht haben Sie bei einem kennzeichnungspflichtigen Probentransport nach der ADR?
Die ADR sieht einen Absorber in der Sekundärverpackung zwingend vor. Lassen Sie den Absorber weg (vergessen oder absichtlich), sind Sie im Fall der Fälle verpflichtet zu beweisen, dass der Versand Ihrer medizinischen Proben „mit ohne“ genauso sicher war wie der mit einem Absorber und damit nach Vorschrift. Ein Risiko, das unnötig ist – und das wir mit DEBAMED® Speci-Sorb ganz einfach für Sie aus der Welt schaffen! Der DEBATIN Leitsatz „Safe. Perfect. Packed.“ gilt auch für den Transport von Probenentnahmen.
Denn:
Das Coating auf der Innenseite des DEBAMED® Speci-Sorb bringen wir maschinell auf. Sie müssen an keinen Absorber mehr denken und vor allen Dingen keinen Absorber mehr separat beschaffen und beilegen. Das ist eine Lösung, die beim Patentamt angemeldet ist, sie ist innovativ, verlässlich, unkompliziert, sauber, einfach und konform im Rahmen Ihres Probentransports! Das ist nicht nur zum Vorteil Ihrer Mitarbeiter, sondern erhöht zum Beispiel auch die Sicherheit der Menschen im Fahrdienst für Ihren Proben Transport.
Safe. Perfect. LEGAL. Packed.” Probentransport Labor”, wie er der Konformität entspricht!
Probentransport auf die smarte Tour!
In Zeiten akuten Personalmangels wollen wir Sie darin unterstützen, Ihre Experten im Labor nicht mit Arbeiten zu blockieren, die nicht zu ihren Kernkompetenzen gehören. Da Sicherheit und Nachhaltigkeit jedoch auch im Labor Priorität genießen und Ihre Kernkompetenzen berühren, haben wir mit DEBAMED® Speci-Sorb eine smarte Lösung für den Probentransport entwickelt. Diese eliminiert unnötige Arbeitsschritte und zahlt gleichzeitig auf das Nachhaltigkeitskonto Ihres Labors ein. Das klappt durchaus schon beim Transport von Probenentnahmen.
Warum DEBAMED® Speci-Sorb nachhaltiger ist als der Solo-Absorber beim Transport einer Probenentnahme
Das Coating in DEBAMED® Speci-Sorb erhebt Ihre Sekundärverpackung zu einer technologisch komplexen Lösung, die auch die Überführung der Verpackung in den Recycling-Prozess tangiert. Das bedeutet: Die Verpackung kann mitsamt des beschichteten Teils in den Recyclingkreislauf gegeben werden. Dies wurde für DEBAMED® Speci-Sorb durch die Recycling-Allianz interzero via Zertifikat bestätigt. Prüfstandard war die Kriterien- und Bewertungsmethodik der bifa Umweltinstituts GmbH, geprüft durch das Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung (IVV).
Da wir Polyethylen Low Density (PE-LD) verarbeiten, kann vor dem Recyclingprozess eine Schwimm-Sink-Trennung vorgenommen werden. Das PE-LD hat eine niedrigere Dichte als Wasser, die Absorberschicht weist eine höhere Dichte als Wasser auf. Die Speci-Sorb-Beschichtung wird somit ganz einfach als Verunreinigung während des dem Recyclingsprozess stets vorgeschalteten Wasserbads ausgeschleust.
Das Prüfergebnis ergab 2 von 2 Punkten hinsichtlich Zuordenbarkeit zum Erfassungssystem. 6 von 6 Punkten hinsichtlich Sortierbarkeit der Verpackung und 8 von 12 Punkten bei der Eignung für werkstoffliche Verwertung.
Ihr Vorteil: Tüte aufreißen – fertig! Die kleinteilige Arbeit mit der Entsorgung des Absorbers gehört der Vergangenheit an! Der Probentransport Labor wird so Teil Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie.
FAQ zu den Themen Probentransport, Labor,medizinische Proben, medizinische Verpackung, Sekundärverpackung, Probentransport Labor etc.…..
Wann liegt ein ADR Transport vor?
Die ADR gilt innerhalb der Grenzen der Europäischen Union immer dann, wenn Gefahrgut unterwegs ist. In Deutschland überträgt die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) – ehemals Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) – die ADR-Regelungen auf die nationale Ebene. Die GGVSEB kann online eingesehen werden.
Die ADR ist ein relativ komplexes Regelwerk und betrifft folgende Themenfelder:
- Klassifizierung
- Verpackung
- Kennzeichnung
- Dokumentation von Gefahrgütern
Wichtig: Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Unter Umständen trifft dies auch auf den Proben Transport in ein Labor zu.
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Orangene Tafel nicht oder nicht sichtbar angebracht | 300 € |
Orangene Tafel nicht richtig / nicht richtig sichtbar angebracht | 100 € |
Dichtigkeit nicht überprüft | 250 € |
Schriftliche Weisung nicht mitgeführt / nicht ausgehändigt (rechtzeitig) | 150 € |
Beförderungspapiere nicht mitgeführt / nicht ausgehändigt (rechtzeitig) | 150 € |
Bescheinigung über Basiskurs oder Aufbaukurs nicht mitgeführt / nicht ausgehändigt (rechtzeitig) | 500 € |
Rauchverbot nicht beachtet | 250 € |
Nach dem Entladen nicht gereinigt | 250 € |
An unzulässsiger Stelle be- oder entladen | 100 € |
Kategorisierung ansteckungsgefährlicher Stoffe:
Ansteckungsgefährliche Stoffe werden beim Transport aufgrund ihres Gefährdungspotenzials, das im Wesentlichen auf der Pathogenität und Infektiosität der betreffenden Erreger beruht, in Kategorien eingeteilt. Eine weitere Unterteilung ergibt sich aus der Art des infektiösen Materials. Die medizinischen Untersuchungsmaterialien lassen sich unterteilen in:
- Patientenproben
- Freigestellte medizinische Proben
- Mikrobiologische Kulturen
Andere aus der Sicht des Gesundheitswesens bedeutsame Gruppen infektiöser Materialien sind medizinische Abfälle (Krankenhaus‑, Labor- und Praxisabfälle) und ggf. auch biologische Produkte (Impfstoffe, Antisera, Diagnostika).
Die sachgerechte Klassifizierung ansteckungsgefährlicher Stoffe ist von grundlegender Bedeutung für ihre weitere vorschriftenkonforme Behandlung als Gefahrgut. Aus der im Ergebnis der Klassifizierung ermittelten UN-Nummer ergeben sich die anzuwendende Verpackung und alle weiteren beim Transport einzuhaltenden Vorschriften.
Was ist die UN 2814?
Die Vereinten Nationen haben in der ADR zwei Unterkategorien geschaffen: Kategorie A und Kategorie B. Die UN 2814 (auf Menschen wirkend) bzw. UN 2900 (nur auf Tiere wirkend) sind Unterkategorien von A.
Die UN 2814 tritt dann in Kraft, wenn es um einen ansteckungsgefährlichen Stoff geht beim Probentransport, der bei einer Exposition bei sonst gesunden Menschen oder Tieren eine dauerhafte Behinderung oder sogar eine lebensbedrohende oder tödliche Krankheit hervorrufen kann. Hier greift dann die Verpackungsverordnung P 620.
Was ist die UN 3373?
Die Unterteilung der ADR in Kategorie A und Kategorie B sorgt noch für weitere Unter-Kategorien (siehe Frage „Was ist die UN 2814?).
Kategorie B ist als UN3373 bekannt und wird beschrieben als: „infektiöser Stoff, der die Kriterien für die Aufnahme in Kategorie A nicht erfüllt“.
Was versteht man unter Primär- und Sekundärverpackung?
Zur Primär- und Sekundärverpackung beim Proben Transport gehört auch noch die Außenverpackung. Bei allen Transporten biologischer Proben bzw. beim Proben Transport zum Labor werden alle drei Verpackungsarten benötigt.
- Die Primärverpackung ist ein wasserdichtes Primärgefäß (z. B. Monovette)
- Die Sekundärverpackung muss wasserdicht und auslaufsicher sein
- Die Außenverpackung muss ausreichend fest sein (mindestens eine Oberfläche mit Abmessungen von 100 × 100 mm)
Die Sekundärverpackung ist mit geeignetem Polstermaterial in die Außenverpackung einzusetzen. Bei flüssigen Stoffen muss zusätzlich zwischen Primär- und Sekundärverpackung ausreichend absorbierendes Material eingesetzt werden.
Sekundärverpackungen oder Außenverpackung müssen starr sein.
Primär oder Sekundärverpackung müssen in der Lage sein, einem Innendruck von 95kPa ohne Verlust von Füllgut standzuhalten.
Welche Vorschriften gelten beim Proben Transport?
- ADR
- IATA
- RID
- IMDG
Welche Behörden sind wichtig beim Proben Transport?
- Robert Koch-Institut (RKI)
- Friedrich-Löffler-Institut (FLI)
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA)
- Berufsgenossenschaft
Welche Verpackungsvorgaben gibt es für den Proben Transport?
- P 620
- P 650
- Regelung für freigestellte medizinische/veterinärmedizinsche Proben im Abschnitt 6.2 der ADR 2023
Welche Qualitätskennzeichnung von Verpackungen gibt es – gerade für den Probentransport Labor?
- Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung (BAM)
- Belgian Packaging Institut (IBE-BVI)
- BVT (Bureau de Vérifications Techniques)