Proben­transport prozess­op­ti­miert: DEBAMED® Speci-Sorb

DEBAMED Speci-Sorb Abbildung mit Absorber

2023 – das „Jahr der Automa­ti­sierung“ im
Proben­transport mit der DEBATIN Innovation
DEBAMED®Speci-Sorb

Biolo­gische bzw. medizi­nische Proben Verpa­ckung, ADR und die sichere Lösung

Der sichere „Proben­transport Labor“ – ganz gleich ob dorthin oder von dort zurück – folgt den engen Vorschriften der ADR – dem Europäi­schen Überein­kommen über die inter­na­tionale Beför­derung gefähr­licher Güter auf der Straße (Accord européen relatif au transport inter­na­tional des marchan­dises dange­reuses par route). Und wann liegt ein ADR Transport vor? Immer dann, wenn es um Gefahr­güter geht, welche auf der Strasse trans­por­tiert werden.

Und wo Gefahren gebannt werden müssen, bleibt aufgrund von Vorschriften oft nicht viel Spielraum für die Prozess­op­ti­mierung im Rahmen der medizi­ni­schen Verpa­ckung für medizi­nische Proben, die Teil des Proben­trans­ports ist.

Mit der DEBATIN Innovation DEBAMED® Speci-Sorb nutzen Sie diesen Spielraum innerhalb des Logis­tik­pro­zesses beim Proben­transport optimal aus. Eine wesent­liche Anfor­derung im Logis­tik­prozess für den Transport biolo­gi­scher Proben bzw. freige­stellter medizi­ni­scher Proben unter Beachtung der Trans­port­vor­schriften der ADR – zum Beispiel von der Praxis oder dem Krankenhaus ins Labor – ist die Ausstattung der Sekun­där­ver­pa­ckung mit einem absor­bie­renden Material für den sicheren Transport oder den Versand. Das gilt übrigens auch für den Transport mit der Post. Und: DEBAMED® Speci-Sorb fügt sich damit in weitere Verän­de­rungen in der Laborwelt ein, wie sie z. B. das Order-Entry schafft. Schließlich stehen alle Zeichen auf mehr Effizienz bei den Abläufen – auch beim Proben­transport.

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Mehr Infor­ma­tionen

Ohne DEBAMED® Speci-Sorb sah es bisher so aus:

Einlegen Absorber in Sekundärverpackung DEBAMED Speci-Bag für Probentransport

Mit DEBAMED® Speci-Sorb sieht es JETZT so aus:

DEBAMED Speci-Sorb gefüllt mit Proben für Transport

Wo DEBATIN den Unter­schied bei der Verpa­ckung für medizi­nische Proben bzw. beim Versand ins Labor (Proben­transport) macht?

Proben­transport immer sicher: Aus 2 mach 1 beim Verpacken von Proben!

Die DEBATIN Innovation: Das absor­bie­rende Material wird in Form eines Pulvers direkt auf die Sekun­där­ver­pa­ckung aufge­bracht. Dieses Coating, das wir zum Patent angemeldet haben, ist das Ergebnis unserer Innova­ti­ons­arbeit als Lösungs­an­bieter für unsere Kunden und Partner sowie unserer über Jahrzehnte gewach­senen Material-Kenntnis für den Transport biolo­gi­scher Proben bzw. medizi­ni­scher Proben bzw. den Proben­transport ganz allgemein.

Die Vorteile, die wir dabei für Ihren Proben­transport vorher hinein­packen:

  • Sie stecken NICHTS rein => Keine manuelle Konfek­tio­nierung in Ihrem Labor
  • WIR stecken auch nichts rein => Keine manuelle Konfek­tio­nierung, die wir Ihnen berechnen müssten
  • Alles Wichtige für den ADR konformen Proben­transport steckt drin und deshalb sind jetzt folgende Vorteile inklusive:
  • Mehr Sicherheit, weil nichts vergessen wird beim biolo­gi­schen bzw. medizi­ni­schen Proben­transport
  • Mehr Hygiene zum Schutz Ihres Labor Personals, weil nichts mehr heraus­fällt
  • Mehr Ökonomie, weil ein Arbeits­schritt für den Proben­transport entfällt
  • Mehr Nachhal­tigkeit beim Proben­transport – Entsorgung der gesamten Verpa­ckung in den Recycling­kreislauf
  • Mehr Effizienz beim Transport durch gerin­geres Volumen
  • Mehr Sinn dank Verstand. Denn so kümmern sich Ihre Experten um die wirklich wichtigen Dinge in Ihrem Labor bzw. bei der Präana­lytik, bei medizi­ni­schen Proben  und beim Proben­transport

Wir automa­ti­sieren einen Teil IHRES Prozesses für den Proben­transport bzw. den Transport biolo­gi­scher Proben (Transport Proben­ent­nahmen)  – und Sie profi­tieren gleich auf mehreren Ebenen.

Warum wir DEBAMED® Speci-Sorb für den Proben­transport entwi­ckelt haben?

Alles, was zum Proben­transport aus und zum Labor geleistet werden muss, ist uns vertraut – weil es von großer Bedeutung ist, die Verpa­ckungs­an­weisung P650 wirklich zu beachten. Deshalb haben wir alles Wissens­werte rund um die Verpa­ckungs­ver­ordnung P650 und  zum Thema “Proben­transport Labor” auch schon in eines der meist­ge­le­senen White­paper zu diesem Thema gepackt, das Sie hier herun­ter­laden können: https://go.debatin.de/DEBATIN_DEBAMED_Whitepaper_P650_anfordern. Für einen sicheren Proben­transport bzw., den Transport von Proben­ent­nahmen im klini­schen Alltag!

Unsere Erfah­rungen aus der Laborwelt zeigen uns jedoch: Der Absorber ist nicht immer mit dabei, wenn unter Umständen infek­tiöses Material in ein Labor trans­por­tiert wird (Transport Proben­ent­nahme). Obwohl er bei der korrekten medizi­ni­schen Verpa­ckung bzw. dem Proben­transport dabei sein MUSS. Das ist vor allen Dingen deshalb wichtig, weil (zumindest in Deutschland) das Infek­ti­ons­schutz­gesetz eine Beweis­last­umkehr vorsieht, falls es beim Proben­transport zu einem Zwischenfall kommt. “Proben­transport Labor” ist also eine Aufgabe, der gebührend Aufmerk­samkeit gewidmet werden sollte.

Whitepaper P650 light

Welche Pflicht haben Sie bei einem kennzeich­nungs­pflich­tigen Proben­transport nach der ADR?

Die ADR sieht einen Absorber in der Sekun­där­ver­pa­ckung zwingend vor. Lassen Sie den Absorber weg (vergessen oder absichtlich), sind Sie im Fall der Fälle verpflichtet zu beweisen, dass der Versand Ihrer medizi­ni­schen Proben „mit ohne“ genauso sicher war wie der mit einem Absorber und damit nach Vorschrift. Ein Risiko, das unnötig ist – und das wir mit DEBAMED® Speci-Sorb ganz einfach für Sie aus der Welt schaffen! Der DEBATIN Leitsatz „Safe. Perfect. Packed.“ gilt auch für den Transport von Proben­ent­nahmen.

Denn:

Das Coating auf der Innen­seite des DEBAMED® Speci-Sorb bringen wir maschinell auf. Sie müssen an keinen Absorber mehr denken und vor allen Dingen keinen Absorber mehr separat beschaffen und beilegen. Das ist eine Lösung, die beim Patentamt angemeldet ist, sie ist innovativ, verlässlich, unkom­pli­ziert, sauber, einfach und konform im Rahmen Ihres Proben­trans­ports! Das ist nicht nur zum Vorteil Ihrer Mitar­beiter, sondern erhöht zum Beispiel auch die Sicherheit der Menschen im Fahrdienst für Ihren Proben Transport.

Safe. Perfect. LEGAL. Packed.” Proben­transport Labor”, wie er der Konfor­mität entspricht!

Proben­transport auf die smarte Tour! 

In Zeiten akuten Perso­nal­mangels wollen wir Sie darin unter­stützen, Ihre Experten im Labor nicht mit Arbeiten zu blockieren, die nicht zu ihren Kernkom­pe­tenzen gehören. Da Sicherheit und Nachhal­tigkeit jedoch auch im Labor Priorität genießen und Ihre Kernkom­pe­tenzen berühren, haben wir mit DEBAMED® Speci-Sorb eine smarte Lösung für den Proben­transport entwi­ckelt. Diese elimi­niert unnötige Arbeits­schritte und zahlt gleich­zeitig auf das Nachhal­tig­keits­konto Ihres Labors ein. Das klappt durchaus schon beim Transport von Proben­ent­nahmen.

Warum DEBAMED® Speci-Sorb nachhal­tiger ist als der Solo-Absorber beim Transport einer Proben­ent­nahme

Das Coating in DEBAMED® Speci-Sorb erhebt Ihre Sekun­där­ver­pa­ckung zu einer techno­lo­gisch komplexen Lösung, die auch die Überführung der Verpa­ckung in den Recycling-Prozess tangiert. Das bedeutet: Die Verpa­ckung kann mitsamt des beschich­teten Teils in den Recycling­kreislauf gegeben werden. Dies wurde für DEBAMED® Speci-Sorb durch die Recycling-Allianz interzero via Zertifikat bestätigt. Prüfstandard war die Kriterien- und Bewer­tungs­me­thodik der bifa Umwelt­in­stituts GmbH, geprüft durch das Fraun­hofer-Institut für Verfah­rens­technik und Verpa­ckung (IVV).

Da wir Polyethylen Low Density (PE-LD) verar­beiten, kann vor dem Recycling­prozess eine Schwimm-Sink-Trennung vorge­nommen werden. Das PE-LD hat eine niedrigere Dichte als Wasser, die Absor­ber­schicht weist eine höhere Dichte als Wasser auf. Die Speci-Sorb-Beschichtung wird somit ganz einfach als Verun­rei­nigung während des dem Recyclings­prozess stets vorge­schal­teten Wasserbads ausge­schleust.

Das Prüfergebnis ergab 2 von 2 Punkten hinsichtlich Zuorden­barkeit zum Erfas­sungs­system. 6 von 6 Punkten hinsichtlich Sortier­barkeit der Verpa­ckung und 8 von 12 Punkten bei der Eignung für werkstoff­liche Verwertung.

Ihr Vorteil: Tüte aufreißen – fertig! Die klein­teilige Arbeit mit der Entsorgung des Absorbers gehört der Vergan­genheit an! Der Proben­transport Labor wird so Teil Ihrer Nachhal­tig­keits­stra­tegie.

DEBAMED Speci-Sorb öffnen nach Probentransport
Verpackungspreis für DEBAMED Speci-Sorb 2023
Worldstar Winner für DEBAMED Speci-Sorb

FAQ zu den Themen Proben­transport, Labor,medizinische Proben, medizi­nische Verpa­ckung, Sekun­där­ver­pa­ckung, Proben­transport Labor etc.…..

Wann liegt ein ADR Transport vor?

Die ADR gilt innerhalb der Grenzen der Europäi­schen Union immer dann, wenn Gefahrgut unterwegs ist. In Deutschland überträgt die Gefahr­gut­ver­ordnung Straße, Eisenbahn und Binnen­schiff­fahrt (GGVSEB) – ehemals Gefahr­gut­ver­ordnung Straße (GGVS) – die ADR-Regelungen auf die nationale Ebene. Die GGVSEB kann online einge­sehen werden.

Die ADR ist ein relativ komplexes Regelwerk und betrifft folgende Themen­felder:

  • Klassi­fi­zierung
  • Verpa­ckung
  • Kennzeichnung
  • Dokumen­tation von Gefahr­gütern

Wichtig: Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Unter Umständen trifft dies auch auf den Proben Transport in ein Labor zu.

Verstoß Bußgeld
Orangene Tafel nicht oder nicht sichtbar angebracht 300 €
Orangene Tafel nicht richtig / nicht richtig sichtbar angebracht 100 €
Dichtigkeit nicht überprüft 250 €
Schrift­liche Weisung nicht mitge­führt / nicht ausge­händigt (recht­zeitig) 150 €
Beför­de­rungs­pa­piere nicht mitge­führt / nicht ausge­händigt (recht­zeitig) 150 €
Beschei­nigung über Basiskurs oder Aufbaukurs nicht mitge­führt / nicht ausge­händigt (recht­zeitig) 500 €
Rauch­verbot nicht beachtet 250 €
Nach dem Entladen nicht gereinigt 250 €
An unzuläss­siger Stelle be- oder entladen 100 €

Katego­ri­sierung anste­ckungs­ge­fähr­licher Stoffe:

Anste­ckungs­ge­fähr­liche Stoffe werden beim Transport aufgrund ihres Gefähr­dungs­po­ten­zials, das im Wesent­lichen auf der Patho­ge­nität und Infek­tio­sität der betref­fenden Erreger beruht, in Kategorien einge­teilt. Eine weitere Unter­teilung ergibt sich aus der Art des infek­tiösen Materials. Die medizi­ni­schen Unter­su­chungs­ma­te­rialien lassen sich unter­teilen in:

  • Patien­ten­proben
  • Freige­stellte medizi­nische Proben
  • Mikro­bio­lo­gische Kulturen

Andere aus der Sicht des Gesund­heits­wesens bedeutsame Gruppen infek­tiöser Materialien sind medizi­nische Abfälle (Krankenhaus‑, Labor- und Praxis­ab­fälle) und ggf. auch biolo­gische Produkte (Impfstoffe, Antisera, Diagnostika).

Die sachge­rechte Klassi­fi­zierung anste­ckungs­ge­fähr­licher Stoffe ist von grund­le­gender Bedeutung für ihre weitere vorschrif­ten­kon­forme Behandlung als Gefahrgut. Aus der im Ergebnis der Klassi­fi­zierung ermit­telten UN-Nummer ergeben sich die anzuwen­dende Verpa­ckung und alle weiteren beim Transport einzu­hal­tenden Vorschriften.

Was ist die UN 2814?

Die Vereinten Nationen haben in der ADR zwei Unter­ka­te­gorien geschaffen: Kategorie A und Kategorie B. Die UN 2814 (auf Menschen wirkend) bzw. UN 2900 (nur auf Tiere wirkend) sind Unter­ka­te­gorien von A.

Die UN 2814 tritt dann in Kraft, wenn es um einen anste­ckungs­ge­fähr­lichen Stoff geht beim Proben­transport, der bei einer Exposition bei sonst gesunden Menschen oder Tieren eine dauer­hafte Behin­derung oder sogar eine lebens­be­dro­hende oder tödliche Krankheit hervor­rufen kann. Hier greift dann die Verpa­ckungs­ver­ordnung P 620.

Was ist die UN 3373?

Die Unter­teilung der ADR in Kategorie A und Kategorie B sorgt noch für weitere Unter-Kategorien (siehe Frage „Was ist die UN 2814?).

Kategorie B ist als UN3373 bekannt und wird beschrieben als: „infek­tiöser Stoff, der die Kriterien für die Aufnahme in Kategorie A nicht erfüllt“.

Was versteht man unter Primär- und Sekun­där­ver­pa­ckung?

Zur Primär- und Sekun­där­ver­pa­ckung beim Proben Transport gehört auch noch die  Außen­ver­pa­ckung. Bei allen Trans­porten biolo­gi­scher Proben bzw. beim Proben Transport zum Labor werden alle drei Verpa­ckungs­arten benötigt.

  • Die Primär­ver­pa­ckung ist ein wasser­dichtes Primär­gefäß (z. B. Monovette)
  • Die Sekun­där­ver­pa­ckung muss wasser­dicht und auslauf­sicher sein
  • Die Außen­ver­pa­ckung muss ausrei­chend fest sein (mindestens eine Oberfläche mit Abmes­sungen von 100 × 100 mm)

Die Sekun­där­ver­pa­ckung ist mit geeig­netem Polster­ma­terial in die Außen­ver­pa­ckung einzu­setzen. Bei flüssigen Stoffen muss zusätzlich zwischen Primär- und Sekun­där­ver­pa­ckung ausrei­chend absor­bie­rendes Material einge­setzt werden.

Sekun­där­ver­pa­ckungen oder Außen­ver­pa­ckung müssen starr sein.

Primär oder Sekun­där­ver­pa­ckung müssen in der Lage sein, einem Innen­druck von 95kPa ohne Verlust von Füllgut stand­zu­halten.

Welche Vorschriften gelten beim Proben Transport?

  • ADR
  • IATA
  • RID
  • IMDG

Welche Behörden sind wichtig beim Proben Transport?

  • Robert Koch-Institut (RKI)
  • Friedrich-Löffler-Institut (FLI)
  • Bundes­an­stalt für Arbeits­schutz und Arbeits­me­dizin (BAUA)
  • Berufs­ge­nos­sen­schaft

Welche Verpa­ckungs­vor­gaben gibt es für den Proben Transport?

  • P 620
  • P 650
  • Regelung für freige­stellte medizinische/veterinärmedizinsche Proben im Abschnitt 6.2 der ADR 2023

Welche Quali­täts­kenn­zeichnung von Verpa­ckungen gibt es – gerade für den Proben­transport Labor?

  • Bundes­an­stalt für Materi­al­for­schung und ‑prüfung (BAM)
  • Belgian Packaging Institut (IBE-BVI)
  • BVT (Bureau de Vérifi­ca­tions Techniques)