Gerade vertrau­liche Perso­nal­do­ku­mente unter­liegen einer beson­deren Aufbe­wah­rungs- und Sorgfalts­pflicht. So auch BEM-Unter­lagen, die im Zuge des Betrieb­lichen Einglie­de­rungsManage­ments anfallen. Häufig werden hierzu separate BEM-Akten angelegt, was viel Platz und Zeit beansprucht.

Mit der neuen Debatin BEM-Sicher­heits­tasche bewahren Sie Perso­nal­un­ter­lagen manipu­la­ti­ons­sicher und daten­schutz­konform auf. Ausge­stattet mit dem Sicher­heits­ver­schluss DEBATAPE high plus wird die DEBASAFE BEM -Sicher­heits­tasche durch die Unter­schrift der/des Zustän­digen gesichert, kann nicht unbemerkt geöffnet oder manipu­liert werden und lässt sich platz­sparend, z.B. in der Perso­nalakte, aufbe­wahren. Unberech­tigte Zugriffe werden zuver­lässig angezeigt.

Was ist BEM?

Unter Betrieb­lichem Einglie­de­rungsManagement versteht man Maßnahmen zur Überwindung von andau­ernder oder wieder­holter Arbeits­un­fä­higkeit. In größeren Unter­nehmen gibt es BEM-Beauf­tragte, die sich um die Wieder­ein­glie­derung arbeits­un­fä­higer Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter kümmern.

Ist ein Arbeit­nehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununter­brochen oder wiederholt arbeits­un­fähig, klärt der Arbeit­geber mit Zustimmung und Betei­ligung der betrof­fenen Person und der zustän­digen Inter­es­sen­ver­tretung Möglich­keiten, Maßnahmen und Leistungen zur Überwindung der Arbeits­un­fä­higkeit, der Vorbeugung erneuter Arbeits­un­fä­higkeit und zum Erhalt des Arbeits­platzes. Soweit erfor­derlich, kann der Werks- oder Betriebsarzt hinzu­ge­zogen werden. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder beglei­tende Hilfen im Arbeits­leben in Betracht, werden vom Arbeit­geber die örtlichen gemein­samen Service­stellen hinzu­ge­zogen.

Personen mit Perso­nal­ent­schei­dungs­be­fugnis, wie Geschäfts­führung und Führungs­kraft der/des betrof­fenen Mitarbeiterin/Mitarbeiters haben nur mit ihrer/seiner Zustimmung Zugriff auf BEM-Dokumente.