„ADR-konformer Transport von Proben inkl. COVID-19-Tests“ (Verpa­ckungs­an­wei­sungen P650 / UN3373, P620 / UN2814, UN2900)

Biolo­gische Proben, von denen eine Gefahr für Menschen und / oder Tiere ausgehen könnte, müssen besonders sicher verpackt und trans­por­tiert werden. 

Biolo­gische Proben sind z. B.: Stuhl, Urin, Sekrete, Blut und Blutbe­stand­teile, Gewebe und Gewebe­flüs­sig­keiten, Körper­teile, Organe und Organ­teile, die u. a. zu Diagnose‑, Untersuchungs‑, Behandlungs‑, Vorsor­ge­zwecken entnommen werden.

Die betref­fenden Vorgaben für ihre Verpa­ckung bzw. ihren sicheren Transport sind im Wesent­lichen durch das Europäische Überein­kommen zur inter­na­tio­nalen Beför­derung gefähr­licher Güter auf der Straße (ADR) festgelegt. Das Robert Koch Institut (RKI), als nationale Behörde zur Vorbeugung übertrag­barer Krank­heiten sowie zur frühzei­tigen Erkennung und Verhin­derung der Weiter­ver­breitung von Infek­tionen, erteilt gemäß Infek­ti­ons­schutz­gesetz Richt­linien, Empfeh­lungen, Merkblätter und sonstige Infor­ma­tionen zur Vorbeugung, Erkennung und Verhin­derung der Weiter­ver­breitung übertrag­barer Krank­heiten und hat beispiels­weise die Richt­linie zur Verpa­ckung und Transport von Corona-Tests erlassen.

In Klasse 6.2 des ADR werden konkrete Kennzeichnungs‑, Verpa­ckungs- und Beför­de­rungs­richt­linien für verschiedene Stoffe, katego­ri­siert nach Anste­ckungs­po­tenzial, definiert.

ADR (Accord européen relatif au transport inter­na­tional des marchan­dises dange­reuses par route) steht für das Europäische Überein­kommen über die inter­na­tionale Beför­derung gefähr­licher Güter auf der Straße. Das ADR wird alle 2 Jahre überprüft / ergänzt. In der Ausgabe 2021 wird das Wort „Europäische” wegfallen, d. h. das ADR wird zukünftig weltweit gültig sein.

Die Verant­wortung für den ordnungs­ge­mäßen Transport von medizi­ni­schen Proben ist groß – das Bewusstsein für geltende Bestim­mungen aller­dings nicht durch­gängig präsent. Häufig ist unklar, wer für die Einhaltung der gesetz­lichen Regelungen zuständig bzw. haftbar, weshalb es immer wieder vorkommt, dass die vorge­schrie­benen Regularien nicht einge­halten werden. Unter Experten gilt die Konfor­mität beim Transport biolo­gi­scher Proben als Themenfeld, das noch stärker in den Fokus gerückt werden muss. 

Quali­täts­si­cherung (u. a. beim Transport von Proben) entscheidend für Aussa­ge­kraft der Labor­analyse

Die Unter­su­chung / Analyse von medizi­ni­schen Proben unter­liegt einem strengen Qualitäts­sicherungsprogramm. Alle Analysen müssen mit hoher Präzision und unter strengen Quali­täts­an­for­de­rungen erfolgen. Und dies schon in der komplexen Phase der Präana­lytik, zu der auch das ADR gehört. Denn eine sichere und aussa­ge­kräftige Analyse bzw. ein korrekter Befund kann nur erfolgen, wenn auch die Bedin­gungen, unter denen die biolo­gi­schen Proben trans­por­tiert werden, also auf ihrem Weg ins Labor, einge­halten werden. In den vergan­genen Jahren haben sich die Bedin­gungen, unter denen bakte­rielle Infek­ti­ons­er­kran­kungen diagnos­ti­ziert werden, entscheidend verändert. Viele Krank­heits­er­reger, häufig resistent gegen Antibiotika oder multi­re­sistent, breiten sich, u. a. durch unzurei­chende Verpa­ckungen und Transport, in Arztpraxen und Kliniken aus und besitzen eine zuneh­mende Wider­stands­kraft. Aus diesen Gründen, und speziell während der aktuellen Covid-19-Zeit, ist es umso wichtiger, die geeignete Verpa­ckung für den Proben­transport zu verwenden. 

Zweiter DEBAMED® Webcasts: „ADR-konformer Transport von Proben inkl. COVID-19-Tests“

Als langjäh­riger Anbieter von ADR-konformen Sekun­där­ver­pa­ckungen und Außen­ver­pa­ckungen haben wir uns deshalb entschieden, gemeinsam mit unserem Tochter­un­ter­nehmen L.E.S.S. France, unser Webinar zu genau diesem bedeu­tenden und wichtigen Thema noch einmal zu wieder­holen, und so dem eigenen Anspruch an umfas­sende Infor­mation der Kunden Rechnung zu tragen. 

Gute 60 Minuten lang infor­mierten Stefan Wiese, Gebiets­ver­kaufs­leiter und für die Anton Debatin GmbH u. a. tätig im DIN-Normungs­aus­schuss „Quali­täts­ma­nagement in medizi­ni­schen Laboren”, und Chris­tophe Jansem, Leiter Sales und Marketing L.E.S.S. France (Markt­führer für Transport-Verpa­ckungen für biolo­gische Proben in Frank­reich), am 5. November 2020 erneut über ordnungs­gemäße Verpa­ckung und ADR-konformen Transport von Proben (anste­ckungs­ge­fähr­licher Stoffe) inklusive Covid-19-Tests, zur Verpa­ckungs­an­weisung P650 und beant­wor­teten Fragen zum Thema. Für Labore, Kranken­häuser, Ärzte und alle anderen Betei­ligten aktuell ein besonders wichtiges Thema, gerade hinsichtlich des Trans­ports und Versands von Corona-Tests. 

Das beide Spezia­listen für Labor­pro­dukte sind zeigte sich, als es während des zweiten Webcasts zu kleineren techni­schen Übertra­gungs­pro­blemen kam und Stefan Wiese spontan den Part von Chris­tophe Jansem übernahm.

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Mehr Infor­ma­tionen

Neben den Verpa­ckungs­an­wei­sungen P620 und P650 wurden die Anfor­de­rungen an Verpa­ckungen für freige­stellte medizi­nische Proben und natürlich – brand­ak­tuell – auch die Verpa­ckungs­an­for­de­rungen von Covid-19-Abstrichen erläutert sowie die Empfehlung des RKI, humanes Blut grund­sätzlich nach P650 zu verpacken, behandelt.

Flach­beutel als Sekun­där­ver­pa­ckung ungeeignet, da u. a. nicht auslauf­sicher – Versand medizi­ni­scher Proben oft nicht ordnungs­gemäß

Was unsere Experten bei DEBATIN im Alltag sehen, sind Verpa­ckungen, die beispiels­weise nicht den Vorschriften für freige­stellte medizi­nische Proben entsprechen – und im ungüns­tigsten Fall nicht einmal flüssig­keits­dicht sind. Laut Chris­tophe Jansem ist dies ein gravie­render Punkt, da viele dieser Proben auch noch über den Postversand verschickt werden. Deshalb legt man bei DEBATIN allen Kunden ans Herz: „Eine ‚P650 Light‘ gibt es nicht, Grip- oder Flach­beutel mit Gummi sind nicht geprüft flüssig­keits­dicht und als Sekun­där­ver­pa­ckung daher nicht geeignet.“ Auch die freige­stellten Proben bedürfen einer dreitei­ligen Verpa­ckung, bestehend aus Primär­gefäß (Proben­röhrchen, z. B. Monovette), auslauf­si­cherer Sekun­där­ver­pa­ckung mit angepasstem Absorp­ti­ons­ma­terial und ausrei­chend fester Außen­ver­pa­ckung. Eine UN3373 Kennzeichnung auf der Außen­ver­pa­ckung ist in diesem Fall nicht erfor­derlich, es genügt der Aufdruck: Freige­stelle medizi­nische Probe / freige­stellte veteri­när­me­di­zi­nische Probe und das Trans­port­per­sonal muss nicht sachkundig unter­wiesen sein.

Außerdem wichtig: Werden mehrere Primär­gefäße in einer Sekun­där­ver­pa­ckung trans­por­tiert, so sind diese so zu verpacken, dass sich die Primär­gefäße nicht gegen­seitig berühren können!

DEBAMED-Produkte für den sicheren und ADR-konformen Transport medizi­ni­scher Proben (Mensch / Tier)

Im Produkt­segment DEBAMED®  bieten wir unseren Kunden zuver­lässige Lösungen für den Transport von medizi­ni­schen Proben, wie z. B.:

DEBAMED® Speci-Bag

DEBAMED® Speci-Bags wurden speziell für den kranken­haus­in­ternen Transport und als externe Sekun­där­ver­pa­ckung für den Versand von Proben aus biolo­gi­schen Stoffen der Kategorie B (UN3373) gemäß den inter­na­tio­nalen und europäi­schen Normen sowie entspre­chend der Richt­linien für den Transport anste­ckungs­ge­fähr­licher Stoffen (ADR, Verpa­ckungs­vor­schrift P650) entwi­ckelt.

DEBAMED® Speci-Bag 95kPa

Die flüssig­keits­dichten Proben­ta­schen DEBAMED® Speci-Bags 95kPa dienen als Sekun­där­ver­pa­ckung für den Straßen- und Lufttransport von biolo­gi­schen Stoffen der Kategorie B (UN3373). Sie entsprechen den inter­na­tio­nalen und europäi­schen Normen und Richt­linien für den Transport anste­ckungs­ge­fähr­licher Stoffe (ADR, IATA, WHO, ISO 15189) und wider­stehen einer Druck­dif­ferenz von 95 kPa / 14 psi.

Die isolierte Trage­tasche DEBAMED® Lab-Box und die DEBAMED® Multi-Box (flüssig­keits­dichte Trans­port­lösung aus Hartplastik) sorgen für den sicheren und geset­zes­kon­formen Versand der Proben.

Sichere und indivi­duelle Versand­lösung für biolo­gische Proben / Gefahrgut gesucht?

Sie sind auf der Suche nach einer genau Ihren Anfor­de­rungen entspre­chenden Produkt- bzw. Versand­lösung? 

Dann kontak­tieren Sie unser Vertriebsteam telefo­nisch unter +49 7251 8009 100 oder per E‑Mail an vertrieb@debatin.de.

Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihr indivi­du­elles Angebot!

Auf Wunsch sind unsere Produkt­lö­sungen indivi­dua­li­sierbar und erhalten so (z. B. Farbe, Logoauf­druck etc.) einen hohen Wieder­erken­nungswert.

Ein Beispiel für ein perso­na­li­siertes Kunden­projekt (flüssig­keits­dichte Trans­port­tasche, Veteri­näramt) finden Sie hier.

Weitere DEBATIN Webcasts in Planung

Aufgrund der hohen Nachfrage und des positiven Feedbacks planen wir den DEBAMED® Webcast „ADR-konformer Transport von Proben inkl. COVID-19-Tests“ zeitnah in engli­scher Sprache sowie einen weiteren Webcast zu unserer DEBASAFE-Produkt­sparte, der sich mit dem manipu­la­ti­ons­si­cheren Versand und Transport wertvoller und besonders schüt­zens­werter Inhalte beschäf­tigen wird.

Über die genauen Termine werden wir Sie zeitnah unter www.debatin-academy.de infor­mieren. Melden Sie sich auf unserer Homepage gerne für unseren Newsletter an, um frühzeitig Infor­ma­tionen zu wichtigen Terminen, Produkten und DEBATIN-Innova­tionen zu erhalten!

In unserer DEBATIN Academy erhalten DEBATIN Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter zusätzlich intensive Schulungen zu den o. g. Themen und sind so immer auf dem neuesten Stand.

Sie haben Fragen zu unseren ADR-konformen Produkt- und Verpa­ckungs­lö­sungen oder inter­es­sieren sich für eine indivi­duelle Lösung?

Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf unter +49 (0) 7251 8009 100 oder Ihre Nachricht an debamed@debatin-academy.de.