Als Experten für Verpa­ckung und Transport medizi­ni­scher und biolo­gi­scher Proben sehen wir bei DEBATIN so manche Dinge ziemlich eng. Das muss leider sein. Schließlich stellen wir Verpa­ckungen her, mit denen unsere Kunden sich verlässlich an die Regelungen des ADR halten können. Das Agreement concerning the Inter­na­tional Carriage of Dangerous Goods by Road (ADR) wurde 1957 in Genf verab­schiedet. Es enthält besondere Vorschriften für Verpa­ckung, Ladungs­si­cherung und Kennzeichnung von Gefahrgut im Straßen­verkehr. Nachzu­lesen ist es beim Bundes­mi­nis­terium für Verkehr und digitale Infra­struktur: BMVI Artikel: Gefahrgut — Recht / Vorschriften — Straße .

Und ganz ehrlich: Dieses Regelwerk ist wirklich wichtig – weil es um die Gesundheit von Menschen geht und nicht allein nur um ADR konforme Proben­ver­pa­ckung.

Das Gewissen ist leider keine stabile Instanz…

Der Mensch ist gemeinhin ein Lebewesen, das sich Regeln hin und wieder auch so zurecht­biegt, wie sie angenehmer in der Umsetzung sind. Die Hirnfor­schung vermeldet gar, dass eine feste und stabile Instanz des Gewissens im Gehirn nicht zu verorten sei. Das Gewissen ist leider keine stabile Instanz…Und umfas­sende und schwer verständ­liche Regeln bringen Menschen dazu, eigene Inter­pre­ta­tionen vorzu­nehmen. So kommt es immer wieder zu Verwechs­lungen von echten Freistel­lungen von dem ADR mit der genau vorge­schrie­benen Verpa­ckung für Patien­ten­proben, den “Freige­stellten medizi­ni­schen Proben”. Diese vorge­schriebene Verpa­ckung wird oft, obwohl der Begriff offiziell gar nicht existiert als “P650 light” bezeichnet. „Überlagert wird die eigentlich dringend notwendige Beachtung solcher Regel­werke häufig von der gefühlten Erfahrung, dass es im eigenen Labor ja noch nie zu einem Zwischenfall gekommen sei“, weiß Chris­tophe Jansem. Der Experte für innovative Verpa­ckungen und Consulting für den Transport medizi­ni­scher und biolo­gi­scher Proben nach ADR- und IATA-Vorschriften in der DEBATIN Gruppe sieht aller­dings auch: „Jeder Zwischenfall ist ein Zwischenfall zu viel, wie die falsch zugeordnete Probe einer Patientin in Luxemburg zeigte. Sie führte dazu, dass ein Labor sogar verklagt wurde – unter beacht­licher Aufmerk­samkeit der Öffent­lichkeit.“

Ein White­paper mit Relevanz für alle Versender an Labore

In einem White­paper mit dem Titel „DEBAMED® P650 light? Ganz so >leicht< ist es eben nicht…“ haben wir bei DEBATIN alle wichtigen Infor­ma­tionen zusam­men­ge­tragen, die für Versender medizi­ni­scher und biolo­gi­scher Proben von Relevanz sind, von Relevanz für den Transport medizi­ni­scher und biolo­gi­scher Proben sind. Unsere DEBAMED-Experten gehen auch auf die Verpa­ckungs­an­for­derung für “freige­stellte medizi­nische Proben” und die dafür erfor­der­liche fachliche Beurteilung ein, die auf der Grundlage der bekannten Anamnese, Symptome und indivi­du­ellen Gegeben­heiten des betref­fenden Patienten oder Tieres und den lokalen endemi­schen Bedin­gungen erfolgen sollte. Ebenfalls aufge­ar­beitet: Verpa­ckungs­an­for­de­rungen, recht­liche Grund­lagen und dazu jede Menge Bildma­terial, um alles anschaulich zu erklären. Und: Den Luxem­burger Fall können Sie auch nachlesen…

Sie sind neugierig geworden? Da können wir Abhilfe schaffen. Hier geht es zum Download des White­papers Link: debatin.de/debamed-whitepaper

Und hier geht es zu unseren DEBAMED Produkten Link:  debatin.de/debamed