Als Exper­ten für Ver­pa­ckung und Trans­port medi­zi­ni­scher und bio­lo­gi­scher Pro­ben sehen wir bei DEBATIN so man­che Dinge ziem­lich eng. Das muss lei­der sein. Schließ­lich stel­len wir Ver­pa­ckun­gen her, mit denen unsere Kun­den sich ver­läss­lich an die Rege­lun­gen des ADR hal­ten kön­nen. Das Agree­ment con­cer­ning the Inter­na­tio­nal Car­riage of Dan­ge­rous Goods by Road (ADR) wurde 1957 in Genf ver­ab­schie­det. Es ent­hält beson­dere Vor­schrif­ten für Ver­pa­ckung, Ladungs­si­che­rung und Kenn­zeich­nung von Gefahr­gut im Stra­ßen­ver­kehr. Nach­zu­le­sen ist es beim Bun­des­mi­nis­te­rium für Ver­kehr und digi­tale Infra­struk­tur: BMVI Arti­kel: Gefahr­gut — Recht / Vor­schrif­ten — Straße .

Und ganz ehr­lich: Die­ses Regel­werk ist wirk­lich wich­tig – weil es um die Gesund­heit von Men­schen geht und nicht allein nur um ADR kon­forme Pro­ben­ver­pa­ckung.

Das Gewis­sen ist lei­der keine sta­bile Instanz…

Der Mensch ist gemein­hin ein Lebe­we­sen, das sich Regeln hin und wie­der auch so zurecht­biegt, wie sie ange­neh­mer in der Umset­zung sind. Die Hirn­for­schung ver­mel­det gar, dass eine feste und sta­bile Instanz des Gewis­sens im Gehirn nicht zu ver­or­ten sei. Das Gewis­sen ist lei­der keine sta­bile Instanz…Und umfas­sende und schwer ver­ständ­li­che Regeln brin­gen Men­schen dazu, eigene Inter­pre­ta­tio­nen vor­zu­neh­men. So kommt es immer wie­der zu Ver­wechs­lun­gen von ech­ten Frei­stel­lun­gen von dem ADR mit der genau vor­ge­schrie­be­nen Ver­pa­ckung für Pati­en­ten­pro­ben, den “Frei­ge­stell­ten medi­zi­ni­schen Pro­ben”. Diese vor­ge­schrie­bene Ver­pa­ckung wird oft, obwohl der Begriff offi­zi­ell gar nicht exis­tiert als “P650 light” bezeich­net. „Über­la­gert wird die eigent­lich drin­gend not­wen­dige Beach­tung sol­cher Regel­werke häu­fig von der gefühl­ten Erfah­rung, dass es im eige­nen Labor ja noch nie zu einem Zwi­schen­fall gekom­men sei“, weiß Chris­to­phe Jansem. Der Experte für inno­va­tive Ver­pa­ckun­gen und Con­sul­ting für den Trans­port medi­zi­ni­scher und bio­lo­gi­scher Pro­ben nach ADR- und IATA-Vor­schrif­ten in der DEBATIN Gruppe sieht aller­dings auch: „Jeder Zwi­schen­fall ist ein Zwi­schen­fall zu viel, wie die falsch zuge­ord­nete Probe einer Pati­en­tin in Luxem­burg zeigte. Sie führte dazu, dass ein Labor sogar ver­klagt wurde – unter beacht­li­cher Auf­merk­sam­keit der Öffent­lich­keit.“

Ein White­pa­per mit Rele­vanz für alle Ver­sen­der an Labore

In einem White­pa­per mit dem Titel „DEBAMED® P650 light? Ganz so >leicht< ist es eben nicht…“ haben wir bei DEBATIN alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen zusam­men­ge­tra­gen, die für Ver­sen­der medi­zi­ni­scher und bio­lo­gi­scher Pro­ben von Rele­vanz sind, von Rele­vanz für den Trans­port medi­zi­ni­scher und bio­lo­gi­scher Pro­ben sind. Unsere DEBAMED-Exper­ten gehen auch auf die Ver­pa­ckungs­an­for­de­rung für “frei­ge­stellte medi­zi­ni­sche Pro­ben” und die dafür erfor­der­li­che fach­li­che Beur­tei­lung ein, die auf der Grund­lage der bekann­ten Ana­mnese, Sym­ptome und indi­vi­du­el­len Gege­ben­hei­ten des betref­fen­den Pati­en­ten oder Tie­res und den loka­len ende­mi­schen Bedin­gun­gen erfol­gen sollte. Eben­falls auf­ge­ar­bei­tet: Ver­pa­ckungs­an­for­de­run­gen, recht­li­che Grund­la­gen und dazu jede Menge Bild­ma­te­rial, um alles anschau­lich zu erklä­ren. Und: Den Luxem­bur­ger Fall kön­nen Sie auch nach­le­sen…

Sie sind neu­gie­rig gewor­den? Da kön­nen wir Abhilfe schaf­fen. Hier geht es zum Down­load des White­pa­pers Link: debatin.de/debamed-whitepaper

Und hier geht es zu unse­ren DEBA­MED Pro­duk­ten Link:  debatin.de/debamed