Als Experten für Verpackung und Transport medizinischer und biologischer Proben sehen wir bei DEBATIN so manche Dinge ziemlich eng. Das muss leider sein. Schließlich stellen wir Verpackungen her, mit denen unsere Kunden sich verlässlich an die Regelungen des ADR halten können. Das Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road (ADR) wurde 1957 in Genf verabschiedet. Es enthält besondere Vorschriften für Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut im Straßenverkehr. Nachzulesen ist es beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: BMVI Artikel: Gefahrgut — Recht / Vorschriften — Straße .
Und ganz ehrlich: Dieses Regelwerk ist wirklich wichtig – weil es um die Gesundheit von Menschen geht und nicht allein nur um ADR konforme Probenverpackung.
Das Gewissen ist leider keine stabile Instanz…
Der Mensch ist gemeinhin ein Lebewesen, das sich Regeln hin und wieder auch so zurechtbiegt, wie sie angenehmer in der Umsetzung sind. Die Hirnforschung vermeldet gar, dass eine feste und stabile Instanz des Gewissens im Gehirn nicht zu verorten sei. Das Gewissen ist leider keine stabile Instanz…Und umfassende und schwer verständliche Regeln bringen Menschen dazu, eigene Interpretationen vorzunehmen. So kommt es immer wieder zu Verwechslungen von echten Freistellungen von dem ADR mit der genau vorgeschriebenen Verpackung für Patientenproben, den “Freigestellten medizinischen Proben”. Diese vorgeschriebene Verpackung wird oft, obwohl der Begriff offiziell gar nicht existiert als “P650 light” bezeichnet. „Überlagert wird die eigentlich dringend notwendige Beachtung solcher Regelwerke häufig von der gefühlten Erfahrung, dass es im eigenen Labor ja noch nie zu einem Zwischenfall gekommen sei“, weiß Christophe Jansem. Der Experte für innovative Verpackungen und Consulting für den Transport medizinischer und biologischer Proben nach ADR- und IATA-Vorschriften in der DEBATIN Gruppe sieht allerdings auch: „Jeder Zwischenfall ist ein Zwischenfall zu viel, wie die falsch zugeordnete Probe einer Patientin in Luxemburg zeigte. Sie führte dazu, dass ein Labor sogar verklagt wurde – unter beachtlicher Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit.“
Ein Whitepaper mit Relevanz für alle Versender an Labore
In einem Whitepaper mit dem Titel „DEBAMED® P650 light? Ganz so >leicht< ist es eben nicht…“ haben wir bei DEBATIN alle wichtigen Informationen zusammengetragen, die für Versender medizinischer und biologischer Proben von Relevanz sind, von Relevanz für den Transport medizinischer und biologischer Proben sind. Unsere DEBAMED-Experten gehen auch auf die Verpackungsanforderung für “freigestellte medizinische Proben” und die dafür erforderliche fachliche Beurteilung ein, die auf der Grundlage der bekannten Anamnese, Symptome und individuellen Gegebenheiten des betreffenden Patienten oder Tieres und den lokalen endemischen Bedingungen erfolgen sollte. Ebenfalls aufgearbeitet: Verpackungsanforderungen, rechtliche Grundlagen und dazu jede Menge Bildmaterial, um alles anschaulich zu erklären. Und: Den Luxemburger Fall können Sie auch nachlesen…
Sie sind neugierig geworden? Da können wir Abhilfe schaffen. Hier geht es zum Download des Whitepapers Link: debatin.de/debamed-whitepaper
Und hier geht es zu unseren DEBAMED Produkten Link: debatin.de/debamed