Das neue Verpa­ckungs­gesetz (VerpackG) tritt am 01.01.2019 in Kraft und löst die derzeit geltende Verpa­ckungs­ver­ordnung ab. Die Vorschriften gelten für alle, die Verpa­ckungen gewerbs­mäßig in den Verkehr bringen und deren Verpa­ckungen typischer­weise beim privaten Endver­braucher als Abfall anfallen, d.h. für Hersteller verpackter Waren und für Online-Händler.
Ab 2019 dürfen also verpackte Waren nur noch mit entspre­chender Regis­trie­rungs­nummer bei der Zentralen Stelle und Betei­ligung an einem oder mehreren dualen Systemen in den Verkehr gebracht werden.

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