Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) tritt am 01.01.2019 in Kraft und löst die derzeit geltende Verpackungsverordnung ab. Die Vorschriften gelten für alle, die Verpackungen gewerbsmäßig in den Verkehr bringen und deren Verpackungen typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, d.h. für Hersteller verpackter Waren und für Online-Händler.
Ab 2019 dürfen also verpackte Waren nur noch mit entsprechender Registrierungsnummer bei der Zentralen Stelle und Beteiligung an einem oder mehreren dualen Systemen in den Verkehr gebracht werden.
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